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Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen

Das Bundeskabinett hat am 22. Oktober 2008 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel eine neue gesetzliche Grundlage für die Förderung der Biokraftstoffe beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Konkurrenzen um Anbauflächen für Biosprit und Nahrungsmittel zu vermeiden und den Ausbau der Biokraftstoffe stärker als bisher auf die effektive Minderung der Treibhausgasemissionen auszurichten. Die bisher für den Beginn des kommenden Jahres vorgesehene Erhöhung der Beimischungsquote auf 6,25 Prozent wird um ein Jahr verschoben.
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Dem Kabinettsbeschluss zufolge soll der gesetzlich festgelegte Beimischungsanteil von Biokraftstoffen für das Jahr 2009 zunächst von 6,25 auf 5,25 Prozent gesenkt werden, jeweils bezogen auf den Energiegehalt. Erst ab 2010 soll dieser Anteil auf 6,25 Prozent angehoben werden und bis 2014 auf diesem Niveau eingefroren bleiben. Die Höhe der Quoten soll 2011 überprüft werden. Dabei wird insbesondere die Frage der Nachhaltigkeit der Produktion der Biokraftstoffe eine herausgehobene Rolle spielen. Mit dem Gesetz soll auch erstmals aus Biogas aufbereitetes Biomethan auf die Ottokraftstoff- und die Gesamtquote angerechnet werden können. Auch bei dieser Regelung steht der Klimaschutz im Vordergrund: Biomethan soll nur dann angerechnet werden...
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