Alternative FAKT II-Förderung bis 15. Februar beantragen
FAKT II-Förderung im Zusammenhang mit Weide für Öko-Pflanzenfresser
von MLR erschienen am 04.02.2025Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) weist alle Öko-Betriebe, die von den Änderungen in der Auslegung der EU-Öko-Verordnung hinsichtlich Weide betroffen sind und die an der FAKT II-D2 Förderung teilnehmen, darauf hin, dass sie noch bis spätestens 15. Februar die Möglichkeit haben, alternative Maßnahmen in FAKT II zu beantragen. Nur wenn im FAKT II-Förderantrag bis zum 15. Februar alternative Maßnahmen beantragt werden, ist es möglich, diese im Rahmen des Gemeinsamen Antrags bis zum 15. Mai zu beantragen.
Damit sichern sich Ökobetriebe, die derzeit noch überlegen aus der Öko-Bewirtschaftung auszusteigen, die Möglichkeit, gegebenenfalls zu anderen Maßnahmen der FAKT II-Förderung zu wechseln. Sollte am Ende ein Ausstieg aus der FAKT II-D2-Öko-Förderung erfolgen, muss dieser spätestens bis 15. Mai an die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde gemeldet werden. Erfolgt diese Meldung nicht rechtzeitig, werden die zusätzlichen und mit FAKT II-D2-nicht kompatiblen Maßnahmen automatisch vom System abgelehnt und die Verpflichtung aus FAKT II- D2 bleibt weiterhin bestehen. Ein späterer Ausstieg ohne Rückforderungen ist dann nicht mehr möglich.
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