Gemeinsamer Antrag 2025 Jetzt die Foto-Nachweise erbringen
In der App profil (bw) sind ab sofort Aufträge für Foto-Nachweise für die Öko-Regelung (ÖR) 5 und FAKT II B3.2 sowie für den Anbau unter Glas abrufbar.
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FAKT II-Förderung im Zusammenhang mit Weide für Öko-Pflanzenfresser
Der Antragszeitraum für den neuen FAKT II-Förderantrag und den Antrag auf Förderung Handarbeitsweinbau startet ab dem 16. Dezember und endet am 15. Februar 2025. In diesem Zeitraum können die Förderanträge für das Antragsjahr 2025 über das FIONA-System gestellt werden. Das...
Auch wenn die EU-Kommission die Verpflichtung zur Stilllegung von mindestens vier Prozent der Ackerfläche bis 2024 ausgesetzt hat, sollten landwirtschaftliche Betriebe die Anlage von Brachflächen weiterhin in Betracht ziehen. Neben finanziellen Anreizen bieten Stilllegungen wichtige ökologische...
Seit 8. Dezember 2022 läuft die Antragsfrist für den FAKT-II-Förderantrag. Eigentlich hätte er am 31. Januar geendet. Das Ministerium Ländlicher Raum hat die Antragsfrist nun bis 15. Februar verlängert.
Der Bundesrat hat der GAP-Ausnahmen-Verordnung zugestimmt. Damit sind für das Jahr 2023 Ausnahmeregelungen für die GLÖZ-Standards 7 und 8 bestätigt. Das Ministerium Ländlicher Raum in Baden-Württemberg weißt nun darauf hin, dass von dieser Ausnahme nicht jeder Gebrauch machen kann.
In den nächsten Tagen erhalten alle Antragstellenden des Gemeinsamen Antrags 2022 ein Schreiben des Ministeriums Ländlicher Raum mit Informationen zum FAKT II und zum Antragsverfahren.
Erinnerung: Zur Ermittlung des Finanzmittelbedarfs für FAKT 2022 sollte von allen FAKT-Antragstellern ein Vorantrag gestellt werden. Darauf weist das MLR hin.
Das Landwirtschaftsministerium erleichtert die Bejagung von Wildschweinen. So ist das Mulchen von Winterbegrünungen aus der FAKT-Förderung ab 20. November möglich. Die Nutzung bleibt untersagt.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz will auch im letzten Jahr der laufenden Förderperiode den Neueinstieg und die Erweiterung beim FAKT ohne Beschränkungen zuzulassen. Zur Ermittlung des zusätzlichen Finanzmittelbedarfs 2022 wird es daher im Spätherbst 2021...
Die EU-Kommission hat den Änderungsantrag zum ‚Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 – 2020‘ (MEPL III) mit Laufzeit bis 2022 genehmigt. Damit können neue FAKT-Maßnahmen gefördert werden.
Ab dem Antragsjahr 2021 sollen Brachebegrünungen mit mehrjährigen Blühmischungen (ökologische Zellen) gefördert werden. Das hat das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium im Rahmen der jährlichen Anpassung des MEPL III (Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg) bei der...
Baden-Württemberg stellt für die Stärkung der Biodiversität zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung. Ein Teil dieser Mittel fließt in das Agrarumweltprogramm FAKT.
Die Teilnahme an dem von der EU mitfinanzierten Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl – FAKT – ist erfreulich gut. Das teilt das Ministerium Ländlicher Raum (MLR) im Stuttgart mit. Zur Ermittlung des zusätzlichen Finanzmittelbedarfs 2020 für das FAKT ist es daher erforderlich,...
Ende Februar und Mitte März 2019 haben in fast allen Landkreisen die ersten beiden Bewilligungsläufe für die FAKT-Anträge 2018 stattgefunden. "Damit sind landesweit rund 88 Prozent der Anträge bewilligt", so Landwirtschaftsminister Peter Hauk heute in Stuttgart.
Zur Ermittlung des Finanzmittelbedarfs für FAKT 2019 soll von jedem FAKT-Antragsteller ein Vorantrag gestellt werden, in welchem er erklärt, ob er den bisherigen Verpflichtungsumfang beibehält, diesen erweitert oder beabsichtigt, in weitere oder neu angebotene FAKT-Maßnahmen einzusteigen. Dies...
Bei der Antragstellung im Frühjahr wurden im Gemeinsamen Antrag Angaben zum geplanten Anbau von FAKT-Begrünungen und Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) gemacht. Wie in den Vorjahren sind inzwischen aufgetretene oder noch vorgesehene Änderungen im Flächenumfang oder die Aussaat...
Zum 1. Januar 2019 können die Neuabgrenzung der Gebiete mit naturbedingten Nachteilen (bisher „benachteiligte Agrarzone“ oder „benachteiligte Gebiete“) und die daraus erforderlichen Anpassungen bei der Kulisse der Berggebiete sowie die neue Prämienstruktur des...
Um die Landwirte bei der Antragstellung 2018 in FIONA weiter zu unterstützen, werden ergänzende Layer für FAKT-Maßnahmen eingeführt. Diese enthalten entsprechend den EU-Vorgaben beihilfefähige Höchstflächen für die einzelnen FAKT-Maßnahmen und zeigen jeweils die Gesamtfläche auf, für die je...
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