Bundesregierung senkt die Biokraftstoffquoten - Beimischung von Biodiesel steigt auf sieben Prozent
Stärker als erwartet werden mit dem am 22. Oktober 2008 von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zur „Änderung der Förderung von Biokraftstoffen“ die zukünftigen Anteile der Biokraftstoffe zur Verbesserung der Klimabilanz beschnitten. Der Gesetzentwurf hat gegenüber dem im Dezember 2007 vorgelegten Achten Gesetz zur Änderung des Bundes-Imissionsschutzgesetzes (Achtes BImSchG) im Wesentlichen zwei Änderungen zum Ziel: Erstens soll die Gesamtquote bis 2014 aufgrund des Stops von E10 gesenkt werden. Zweitens soll ab 2015 die EU-Dekarbonisierungsstrategie national umgesetzt werden.
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Mit der Dekarbonisierung ist eine Umstellung von der energetischen Biokraftstoffquote auf den tatsächlichen Klimaschutzbeitrag der eingesetzten Biokraftstoffe verbunden. Die neue Klimaschutzquote soll drei Prozent ab 2015 und sieben Prozent ab 2020 betragen. Im Achten BImschG waren noch fünf Prozent für 2015 und zehn Prozent ab 2020 vorgesehen. Bei einem zum besseren Vergleich unterstellten Netto-Klimaschutzbeitrag von 58 Prozent der eingesetzten Biokraftstoffe gegenüber fossilen Kraftstoffen müsste allerdings der energetische Anteil der Biokraftstoffe von 6,25 Prozent (Gesamtquote 2014) auf circa fünf Prozent (bei drei Prozent Klimaschutzquote 2015) zurückgehen. Daher vermindert der Gesetzentwurf die Perspektiven für die zukünftige...