Pflanzenschutzmittel
Zulassung von Captan geändert
Einige der Vorgaben der EU, welche im Rahmen der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung bei Captan gemacht wurden, muss das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unmittelbar auf bestehende Zulassungen anwenden.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 07.04.2025Das BVL hat deshalb am 27. März 2025 Änderungsbescheide erlassen. Die Vorgaben sind bei der Anwendung der entsprechenden Captan-haltigen Mittel sofort zu beachten.
- Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Malvin WG (Zul.-Nr.: 005177-00): Lediglich die Zulassung hinsichtlich der Anwendung an Erdbeere (Anwendungsnummer: 005177-00/05-001) wurde widerrufen. Diese Anwendung ist nicht mehr zulässig. Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechende Anwendung der Vertriebserweiterung 005177-60 Orthocid.
- Einschränkungen betreffen Zulassungen der Pflanzenschutzmittel: 005177-00 Malvin WG, 005177-60 Orthocid, 008355-00 CAPTION 80 WG, 008656-00 Merplus, 024519-00 Merpan 80 WDG. Folgende Einschränkungen gelten ab sofort in verschiedenen Kombinationen in den Anwendungsgebieten im Freiland: Reduzierung der Anzahl der Anwendungen, Reduzierung des maximalen Wasseraufwands, Reduzierung des Mittelaufwands, Ausnehmen der Blüte aus dem Behandlungszeitraum und Vergabe der NB6611 zum Schutz der Biene: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Zudem erfolgt die Vergabe der NT204: Zum Schutz von wildlebenden Säugern ist die Ausbringung des Mittels mit einem Sprühgerät mit Axialgebläse ohne Gebläseaufsatz verboten. Die geltenden Anwendungsbestimmungen sind beim BVL in der Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel für die jeweiligen Mittel recherchierbar.
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