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Notfallzulassungen nach Artikel 53 gegen Blattgemüse

Falscher Mehltau schlägt zu

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Orondis Evo mit den Wirkstoffen Azoxystrobin + Oxathiapiprolin befristete Zulassungen gegen Falsche Mehltaupilze im Freiland an Chinakohl und Pak Choi, Blumenkohle, Spinat und verwandten Arten sowie Salat-Arten vom 15. April 2025 bis 12. August 2025 erteilt.
Veröffentlicht am
In allen Kulturen ist eine Spritzanwendung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis mit einem Aufwand von 1 l/ha in 200 bis 800 l Wasser/ha zulässig. In Chinakohl und Pak Choi ist die Anwendung ab BBCH 13 zulässig, in Blumenkohle, Spinat und verwandten Arten von BBCH 13 bis BBCH 49 und in Salat-Arten von BBCH 41 bis 49. Bei Chinakohl und Pak Choi und Blumenkohle beträgt die Wartezeit 21 Tage, bei Spinat und verwandten Arten sowie Salat-Arten beträgt sie 14 Tage. Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Anwender, Naturhaushalt und Gewässer sind zu beachten.
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