
Mehr möglich beim Schutz von Sonderkulturen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Anwendungsgebiete von mehreren Pflanzenschutzmitteln erweitert.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 10.11.2025Zur Bekämpfung von Blattläusen in Bleichsellerie, Gemüsefenchel, Rhabarber: Die Zulassung von Teppeki (Wirkstoff: Flonicamid) wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) um mehrere Anwendungen erweitert. In Bleichsellerie, Gemüsefenchel und Rhabarber darf Teppeki gegen Blattläuse ab BBCH 14 bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome einmal mit einem Aufwand 0,14 kg/ha in 200 bis 800 l Wasser/ha gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt 21 Tage.
Zur Bekämpfung von Blattläusen in diversen Kulturen
Die Zulassung von Carnadine 200 (Wirkstoff: Acetamiprid) wurde vom BVL um folgende Anwendungen erweitert: In Sommertriticale, Sommerroggen, Einkorn und Emmer darf Carnadine 200 gegen Blattläuse einmal in BBCH 21 bis 75 nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf, im Zeitraum März bis Juli mit einem Aufwand 0,15 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt 28 Tage. In Süßkartoffel darf Carnadine 200 gegen Blattläuse bis zu zweimal im Abstand von mindestens 7 Tagen bei Befall, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf mit einem Aufwand von jeweils 0,15 l/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt 7 Tage. In Sommerraps und Krambe (Abessinischer Meerkohl) darf Carnadine 200 gegen Blattläuse einmal in BBCH 51 bis 59 nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf, im Zeitraum April bis Juni mit einem Aufwand 0,18 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt 28 Tage. In Beständen zur Saatguterzeugung von Ölrettich, Phacelia und Serradella darf Carnadine 200 gegen Blattläuse einmal bei starkem Befallsdruck mit einem Aufwand 0,15 l/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha gespritzt werden.
Zur Bekämpfung von Laubkrankheit
Die Zulassung von Kenja (Wirkstoff: Isofetamid) wurde vom BVL um folgende Anwendungen erweitert: In Spargel darf Kenja gegen Laubkrankheit (Stemphylium vesicarium), Botrytis cinerea von BBCH 35 bis 87 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis bis zu zweimal im Abstand von mindestens 14 Tagen mit einem Aufwand von jeweils 1 l/ha in 800 bis 1000 l Wasser/ha gespritzt werden.
Zur Bekämpfung von Grauschimmel in Gemüsearten
Die Zulassung von Teldor (Wirkstoff: Fenhexamid) wurde vom BVL um folgende Anwendungen erweitert: In Stangenbohne (Nutzung mit Hülse) darf Teldor gegen Grauschimmel (Botrytis cinerea) bis zu zweimal im Abstand von 7 bis 14 Tagen in BBCH 60 bis 69 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis gespritzt werden. Der Aufwand beträgt bei einer Pflanzengröße bis 50 cm 0,5 kg/ha in 300 bis 600 l Wasser/ha, bei einer Pflanzengröße 50 bis 125 cm 1 kg/ha in maximal 900 l Wasser/ha und bei Pflanzengröße über 125 cm 1,5 kg/ha in maximal 1200 l Wasser/ha. Die Wartezeit beträgt 3 Tage. In Buschbohne (Nutzung mit Hülse) darf Teldor gegen Grauschimmel (Botrytis cinerea) bis zu zweimal im Abstand von 7 bis 14 Tagen in BBCH 60 bis 69 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis mit einem Aufwand von 1,5 kg/ha in 300 bis 600 l Wasser/ha gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt 3 Tage. In Salate, Endivien darf Teldor gegen Grauschimmel (Botrytis cinerea) bis zu zweimal im Abstand von 7 bis 10 Tagen in BBCH 13 bis 49 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis mit einem Aufwand von 1,5 kg/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt 3 Tage.






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