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Goldschakal auf Sylt

Jagd muss unterbrochen werden

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat die Abschussgenehmigung auf den Goldschakal vorerst untersagt. Grundlage hierfür ist der Widerspruch einer Naturschutzinitiative gegen die Genehmigung.

von Redaktion Quelle NDR erschienen am 14.06.2025
© WildMedia/Shutterstock
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Wegen einer Ausnahmegenehmigung vom Landesamt für Umwelt (LfU) vom 5. Juni 2025 durfte der Goldschakal auf Sylt (Kreis Nordfriesland) eigentlich geschossen werden. Gegen die Genehmigung hat aber nun eine Naturschutzinitiative einen Widerspruch erhoben. Das Gericht hat darauf am 11. Juni einen Hängebeschluss angeordnet. Damit soll sichergestellt werden, dass vor einer Entscheidung in der Sache keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen werden. Jetzt müssten zunächst die Akten gesichtet werden, heißt es vom Gericht.

Der NDR berichtet, dass die Entscheidung kontrovers diskutiert werde. Die Naturschutzinitiative argumentiert, der Goldschakal sei nach europäischen Richtlinien und der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Sie würden sie es begrüßen, den Schakal zu betäuben und dann umsiedeln. "So einfach ist das aber nicht", findet der Kreisjägermeister Nordfrieslands, Manfred Uekermann. Im Rahmen des enormen wirtschaftlichen Schadens für Schafhalterinnen und Schafhalter sowie des Tierleids, sei dieses Vorgehen fragwürdig.

Auch der BUND sehe keinen Sinn darin, den Schakal beispielsweise einzufangen: "Der Schutz einer seltenen Art ist ein hohes Gut. Deshalb betonen wir immer wieder, dass es hier darum geht, ein einzelnes Individuum abzuschießen, das sich angewöhnt hat, Nutztiere zu fressen." Trotzdem sollte dieser Fall keine Vorlage für einen regelmäßigen Abschuss von Goldschakalen oder Wölfen werden, so der BUND weiter.

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