Acetamiprid-haltige Insektizide unter Druck
Die EU-Kommission hat die Rückstandshöchstgehalte von Acetamiprid für diverse Kulturen mit dem 19. August 2025 als Stichtag herabgesetzt (Verordnung (EU) Nummer 2025/158). Basierend auf den vorliegenden Rückstandsdaten können diese Werte bei einigen Anwendungen (Indikationen) nicht eingehalten werden.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 23.06.2025Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft daher zum 18. August 2025 die Zulassungen der Pflanzenschutzmittel Mospilan SG (Zulassungsnummer: 005655-00) und Schädlingsfrei Careo Konzentrat (Zulassungsnummer: 005686-00) hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendungen in Gemüsearten sowie in Tafel- und Keltertraube von Amts wegen. Diese Anwendungen sind dann nicht mehr zulässig.
Neue Werte für Rückstände
Zusätzlich wurde aufgrund der neuen Rückstandshöchstgehalte die Zulassung der Anwendungen 005655-00/19-001 (gegen Blattläuse in Stachelbeere, Josta, Heidelbeere, Maulbeere, Apfelbeere, Sanddorn, Preiselbeere, Schwarzer Holunder, Cranberry), 005655-00/24-001 (gegen Blattläuse in Stachelbeere, Josta), und 005655-00/27-001 (gegen Kirschessigfliege in Stachelbeere, Josta) des Pflanzenschutzmittels Mospilan SG eingeschränkt. Die Anwendung an schwarzer, roter und weißer Johannisbeere vor der Ernte wurde vollständig ausgenommen und ist nicht mehr zulässig. Es wurden allerdings auch neue Anwendungen nach der Ernte zugelassen.
Die zugelassenen Anwendungen und geltenden Anwendungsbestimmungen sind in der Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel des BVL recherchierbar. Der Teilwiderruf und die Einschränkung der Anwendungen (nur Mospilan SG) gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der Vertriebserweiterungen Danjiri (Zul.-Nr.: 005655-60), Klick&GO Schädlingsfrei Careo Konzentrat (Zul.-Nr.: 005686-60) und CAREO zum Gießen (Zul.-Nr.: 005686-61) sowie für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
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