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Landespflegeprogramm 2026

Jetzt beantragen

Das Land Baden-Württemberg fördert auch 2026 Maßnahmen des Naturschutzes, der Biotop- und Landschaftspflege, sowie der Landeskultur. Förderanträge können bis zum 15. November 2025 bei der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht werden.

von Landratsamt Bodenseekreis erschienen am 06.10.2025
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Ein Frosch im Wasser.
Ein Frosch im Wasser. © Silvia Rueß

Die Förderung aus dem Landespflegeprogramm für Naturschutz, Biotop- und Landschaftspflege kann noch bis 15. November bei den Unteren Naturschutzbehörden beantragt werden, meldet das Landratsamt Bodenseekreis.

Förderfähig sind Maßnahmen mit einem naturschutzfachlichen Ziel und in besonders geschützten Gebieten. So etwa in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen, Biotopen nach § 30 BNatSchG, Natura 2000-Gebieten, Gewässerrandstreifen, Projektgebieten für Artenschutz oder Pufferstreifen zu geschützten Gebieten.

Förderfähige Maßnahmen

Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind neben Amphibienschutzmaßnahmen auch die Anpflanzung oder Pflege von Feldgehölzen, die Pflege von Biotopen durch Mahd mit Abräumen und Entbuschen, die Renaturierung und Bepflanzung von Fließgewässern, der Erwerb von naturschutzwichtigen Flächen zur Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen, die Beseitigung von Störfaktoren innerhalb geschützter Landschaftsteile oder die Neuanlage oder Wiederherstellung von Amphibiengewässern und vieles mehr. Auch Herdenschutzmaßnahmen für den Wolf sind förderfähig.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus Verpflichtung heraus durchzuführen sind. Zudem dürfen für die beantragte Maßnahme keine Förderungen aus sonstigen Programmen des Landes oder der EU beantragt werden.

Maßnahmen, die durch Zuschüsse gefördert werden, können auf ein Ökokonto angerechnet werden, wenn sie mit dieser einmaligen Förderung vollständig umgesetzt sind und ihre Wirkung dauerhaft bleibt. Angerechnet wird dabei nur der Eigenanteil, den der Empfänger selbst beigetragen hat.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine und Verbände, Privatpersonen sowie sonstige Akteure, die Grundstücke in der freien Landschaft bewirtschaften oder pflegen beziehungsweise die Trägerschaft für eine Pflegemaßnahme übernehmen.

Mehr Informationen gibt es bei den Landratsämtern in Baden-Württemberg

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