
Widerruf für Moxxi
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 24. September 2025 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Herbizid Moxxi (GP-Nummer 008400-00/027; Wirkstoff: Flufenacet; Referenzmittel: Fence) von Amts wegen widerrufen. Grund für den Widerruf ist laut BVL der Missbrauch der Genehmigung durch den Inverkehrbringer. Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der GP-Nummer 008400-00/027.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 13.10.2025Das Mittel ist damit weder verkehrsfähig noch darf es angewendet werden. Das BVL hat zudem die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, sodass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Der Parallelhandel bei Pflanzenschutzmitteln ist dank des EU-Binnenmarkts („freier Warenverkehr“) möglich und zulässig. Es wird jedoch eine Genehmigung für den Parallelhandel seitens des BVL benötigt. Leider gibt es jedoch immer wieder Marktteilnehmer, die sich nicht an die rechtlichen Vorgaben halten. Bei übermäßigen Preisabschlägen sollten Landwirte vorsichtig sein. Immer wieder wurden auch gefälschte Pflanzenschutzmittel aus dem Verkehr gezogen.
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