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Schäden vermeiden

Pflanzenschutzgeräte einwintern

Sofern keine Bekämpfung von Trespenarten oder resistentem Ackerfuchsschwanz in Raps mit einem Propyzamid-Mittel (Kerb Flo, Setanta Flo, unter anderem) vorgesehen ist, sollten die Pflanzenschutzarbeiten mit der Feldspritze in dieser Saison abgeschlossen sein.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 17.11.2025
Wenn bei einem Pflanzenschutzgerät die Gültigkeit der Prüfplakette abläuft, muss es rechtzeitig vor der neuen Spritzsaison bei einer anerkannten Kontrollwerkstatt geprüft werden. © Jonas Klein
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Vor Wintereinbruch müssen Feldspritzen und andere Pflanzenschutzgeräte gründlich gereinigt und winterfest gemacht werden. Dazu sind die folgenden Arbeiten durchzuführen:

  • Gründliche Außen- und Innenreinigung, möglichst auf der zuletzt behandelten Fläche und in keinem Fall auf versiegelter Fläche durchführen;
  • Mögliche Reinigungsmittel sind zum Beispiel: Agroclean, Agro-Quick und All Clear Extra;
  • Anfallende Reinigungs- und Spülflüssigkeiten auf einer Behandlungsfläche ausbringen. Diese dürfen auf keinen Fall in die Kanalisation oder direkt in ein Gewässer gelangen;
  • Düsen und Filter kontrollieren. Sofern notwendig ausbauen und gründlich reinigen oder erneuern (vorzugsweise durch Düsen mit Abdriftminderungsklasse 90 Prozent);
  • Pumpe und Schläuche auf Beschädigungen und einwandfreien Zustand kontrollieren;
  • Frostschutzlösung über Einfüllschleuse einfüllen und über die Pumpe bis in das Spitzgestänge pumpen. Im Frühjahr kann die Lösung abgelassen, aufgefangen und im nächsten Herbst wiederverwendet werden;
  • Wenn die Spritze ohne Frostschutz überwintert werden soll, müssen die Pumpe und Geräteteile, in denen sich Kondenswasser bilden kann (zum Beispiel Manometer), ausgebaut und frostfrei gelagert werden;
  • Spritzgerät am besten an einem geschützten Ort unter Dach abstellen;
  • Gültigkeitsdauer der Prüfplakette kontrollieren.

Plakette prüfen

Wenn bei einem Pflanzenschutzgerät die Gültigkeit der Prüfplakette abläuft, muss es rechtzeitig vor der neuen Spritzsaison bei einer anerkannten Kontrollwerkstatt geprüft werden. Erstmals in Gebrauch genommene Pflanzenschutzgeräte müssen innerhalb der ersten sechs Monate nach ihrer Ingebrauchnahme geprüft werden.

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