Auch DHL sieht sich durch Online-Betrügereien geschädigt
Vorsicht bei Billig-Offerten im Internet: Durch die widerrechtliche Benutzung des Namens, Logos und Designs sieht sich das Logistikunternehmen DHL durch gefälschte Internetseiten neben den Getäuschten selbst geschädigt (siehe BWagrar 47/08, Seite 2).
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Wie DHL BWagrar mitgeteilt hat, war der geschilderte Fall dem Unternehmen bisher unbekannt. Es werde zwar versucht, solche Markenrechtsverstöße zu unterbinden, gleichzeitig rät DHL, auf derartige Anzeigen nicht zu reagieren und auf keinen Fall Daten zu übermitteln oder Zahlungen anzuweisen. Im Schadensfall sollte sofort Anzeige erstattet werden. Entsprechende Sicherheitshinweise sind auf den Internetseiten des Transportunternehmens (www.dhl.de) zu finden.