BSE-Testalter auf 48 Monate angehoben
In Deutschland müssen ab kommendem Jahr Schlachtrinder heimischer Herkunft erst ab einem Lebensalter von 48 Monaten auf die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) getestet werden. Das hat der Bundesrat am 28. November 2009 im Zusammenhang mit der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) beschlossen.
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Das neue BSE-Testmindestalter wird auch für notgeschlachtete Rinder und für Tiere gelten, die in Betrieben verendet sind. Für sie beträgt die Altersgrenze bislang 24 Monaten, für äußerlich gesunde Schlachtrinder 30 Monate. Rinder, die aus anderen EU-Mitgliedsländern importiert worden sind, müssen auch über den Jahreswechsel hinaus ab einem Lebensalter von 30 Monaten auf BSE getestet werden. Zu dieser Unterscheidung stellte die Länderkammer in einer Entschließung fest, dass die Anhebung des BSE-Testpflichtalters für Rinder ausschließlich auf nationaler Ebene zu kurz greife. Sie bat die Bundesregierung, bei der Europäischen Kommission auf eine Ergänzung der Entscheidung dahingehend zu wirken, dass Rinder aus den in der Entscheidung...