Palm- und Sojaöl in Blockheizkraftwerken
Die Bundestagsfraktionen haben sich auf eine Übergangsregelung für den Einsatz von Palm- und Sojaöl in Blockheizkraftwerken geeinigt. Somit können Anlagen, die vor dem 05.12.2007 erstmalig in Betrieb gegangen sind oder abschließend geplant waren, weiterhin ohne Verlust der EEG-Vergütung die Öle einsetzen. Die Übergangsregelung soll bis Ende 2009 gelten.
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