Absatzfondsgesetz verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 3. Februar 2009 die Verfassungswidrigkeit des Absatzfondsgesetzes festgestellt. Damit scheidet das bisherige Gesetz als Rechtsgrundlage für eine zentrale Absatzförderung aus.
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In einer Presseerklärung aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium wird bedauert, dass sich das Gericht der Auffassung der Bundesregierung nicht angeschlossen hat. Gleichfalls wird bedauert, dass damit die gesetzliche Finanzierungsgrundlage der zentralen Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft entfallen ist. Der Respekt vor der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verbiete es, bereits jetzt konkrete gesetzgeberische Konsequenzen anzukündigen, verlautet aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium. Die umfangreichen Ausführungen des Gerichts seien zunächst im Detail auszuwerten. Im Rahmen dieser Prüfung müsse dann auch der Frage nachgegangen werden, ob und welche Gestaltungsmöglichkeiten unter...