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Kommission lässt Verunreinigung von Futter mit Knochenresten zu

Pflanzliche Futtermittel dürfen künftig wieder mit aus der Umwelt stammenden Knochenresten von Kleintieren wie Kaninchen oder Mäusen verunreinigt sein. Eine entsprechende Verordnung hat die Europäische Kommission in der vergangenen Woche angenommen. Damit werden entsprechende Vorgaben für Zuckerrübenschnitzel auf sämtliche Futterstoffe pflanzlicher Herkunft erweitert.

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Man habe bei dieser Frage die jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt und sich mit den Mitgliedstaaten sowie dem Europäischen Parlament abgestimmt, erklärte die Kommission in einer Pressemitteilung. Die Maßnahme sei Teil einer Überarbeitung bestimmter Vorschriften zum Schutz vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE), die durch die verbesserte BSE-Situation möglich geworden sei. Am hohen Gesundheits- und Verbraucherschutz, der durch die BSE-Gesetzgebung der EU in den vergangenen zehn Jahren gewährt worden sei, ändere sich nichts. Die Neuregelung werde benötigt, da verbesserte Analysemethoden kleinste Verunreinigungen mit Knochenfragmenten aufspüren könnten, insbesondere bei Knollen und Rüben. Bis jetzt hätten...
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