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Hauk: Bund muss Chance nutzen und Transparenzrichtlinie ändern

Durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtes in Wiesbaden (siehe BWagrar 10/2009, Seite 5) ergäbe sich die Möglichkeit, die unverhältnismäßigen Veröffentlichungen der Agrarhilfe-Empfänger zu prüfen und auf ein vernünftiges Niveau zu bringen. Der Bund müsse nun schnell reagieren und die EU um Nachbesserung ersuchen. Das forderte der baden-württembergische Agrarminister Peter Hauk am 5. März 2009 in Stuttgart.
Veröffentlicht am
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte am 27. Februar 2009 die Veröffentlichung von Agrabeihilfe-Empfängern im Internet für unzulässig erklärt (siehe BWagrar 10/2009, Seite 5). Das Gericht war der Auffassung, dass die Offenlegung der Empfängerdaten ein gravierender Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz sei. Vorschriften dem Europäischem Gerichtshof zur Überprüfung vorgelegt Das Verwaltungsgericht hat mit seinem Beschluss das Klageverfahren eines hessischen Landwirts gegen die Veröffentlichung seiner Daten als Empfänger von Agrarbeihilfen der EU im Internet ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof die entsprechenden Vorschriften zur Überprüfung vorgelegt. Die entsprechenden Vorschriften der genannten Verordnungen seien unvereinbar...
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