Hauk: Wir brauchen das deutsche Branntweinmonopol auch über das Jahr 2010 hinaus
Das deutsche Branntweinmonopol sichert den rund 22.000 Kleinbrennern in Baden-Württemberg nicht nur einen wichtigen Absatzweg, sondern ist auch ein entscheidender Beitrag für den Erhalt landschaftsprägender Streuobstwiesen mit ihrer ökologischen Artenvielfalt. Das sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk, am 4. März 2009 anlässlich des Besuchs des stellvertretenden Generaldirektors der Generaldirektion Landwirtschaft der EU-Kommission, Lars Hoelgaard, in Baden-Württemberg.
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Es gelte nun, in Europa für die besondere Bedeutung des deutschen Branntweinmonopols Verständnis und Unterstützung zu finden, so Hauk. EG-beihilferechtliche Ausnahmeregelung zunächst bis Ende 2010 befristet Die EG-beihilferechtliche Ausnahmeregelung für das deutsche Branntweinmonopol ist zunächst bis Ende 2010 befristet. Dann werden der EU-Agrarministerrat und das Europäische Parlament erneut auf der Grundlage eines Berichts der EU-Kommission über das Weiterbestehen des Branntweinmonopols entscheiden. Eine durch den Deutschen Bundestag veranlasste Prüfung möglicher EG- und verfassungsrechtlich zulässiger Fördermaßnahmen hat ergeben, dass die Fortführung der Ausnahmeregelung die beste und gesetzestechnisch am einfachsten zu realisierende...
