Begründung des Verfassungsgerichtsentscheids zu § 19 EEG 2009 erhöht politischen Handlungsbedarf
Der Fachverband Biogas e.V. sieht eine kurzfristige politische Lösung bezüglich der Übergangsbestimmungen zu § 19 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2009 als dringend erforderlich. Die gerichtlich als verfassungsgemäß erklärten Kürzungen der EEG-Vergütung sind laut dem Fachverband Biogas in vielen Anlagenfällen nicht gerechtfertigt.
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Am vergangenen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht die Gründe zur Ablehnung eines Antrags des größten deutschen Biogasanlagenparks auf Erlass einer einstweiligen Anordnung veröffentlicht. Darin führt das Gericht aus, dass die vergütungsmäßige Zusammenfassung der 40 Biogasanlagen zu einer Großanlage und die damit verbundene Absenkung der EEG-Vergütung um 48 Prozent verfassungsgemäß sei. Die Verfassungsbeschwerde des Anlagenparkbetreibers werfe keine Fragen auf, die in einem Hauptsacheverfahren zu klären wären, unterstreicht das Gericht seine Entscheidung weiter. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich klargestellt, dass es nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sei, ob auch mehrere unabhängig voneinander errichtete...