Clearingstelle-EEG fasst Beschluss zum Anlagenbegriff - politischer Handlungsbedarf bleibt bestehen
Mit großer Spannung wurde von der Biogasbranche der am 17. April von der Clearingstelle-EEG veröffentlichte Beschluss zum neuen Anlagenbegriff des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2009 (EEG 2009) erwartet. Der Fachverband Biogas e. V. begrüßt zwar, dass die Clearingstelle-EEG eine grundstücksgleiche Auslegung des § 19 Abs. 1 EEG 2009 empfiehlt, allerdings sieht der Verband es als nicht gerechtfertigt, wenn diese Anlagen betrifft, die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb gegangen sind.
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