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Clearingstelle-EEG fasst Beschluss zum Anlagenbegriff - politischer Handlungsbedarf bleibt bestehen

Mit großer Spannung wurde von der Biogasbranche der am 17. April von der Clearingstelle-EEG veröffentlichte Beschluss zum neuen Anlagenbegriff des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2009 (EEG 2009) erwartet. Der Fachverband Biogas e. V. begrüßt zwar, dass die Clearingstelle-EEG eine grundstücksgleiche Auslegung des § 19 Abs. 1 EEG 2009 empfiehlt, allerdings sieht der Verband es als nicht gerechtfertigt, wenn diese Anlagen betrifft, die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb gegangen sind.

Veröffentlicht am
Im Rahmen des Empfehlungsverfahrens mit dem Aktenzeichen 2008/49 wurde von der Clearingstelle-EEG zu der Frage Stellung genommen, was unter einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang im Sinne von § 19 Abs. 1 EEG 2009 zu verstehen ist. Die Clearingstelle empfiehlt nun eine grundstücksgleiche Auslegung und legt damit nahe, Biogasanlagen, die auf unterschiedlichen Grundstücken errichtet wurden, unabhängig von ihrer Räumlichen Lage als eigenständige Anlagen im Sinne des EEG einzustufen. Von der Beantwortung dieser Frage hängt es nun unter anderem ab, in welchen Fällen Biogasanlagen, die innerhalb von zwölf Monaten in Betrieb gegangen sind, zum Zweck der Vergütungsermittlung für den jeweils zuletzt in Betrieb gegangenen Generator...
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