Weinfonds-Urteil: Begründung liegt vor
Das Verwaltungsgericht Koblenz ist in seiner am 3. Februar 2010 zugestellten Urteilsbegründung zur Klage eines Winzers von der Mosel gegen die Abgabe an den Deutschen Weinfonds (DWF) in allen wesentlichen Punkten der DWF-Argumentation gefolgt.
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Das Gericht stellte laut Mitteilung des DWF fest, dass die Abgabe nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen Verfassungsrecht verstößt. Es bestand daher keine Veranlassung, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Weiter berichtet der DWF aus der Urteilsbegründung des Gerichts: Anders als in den vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Urteilen zum landwirtschaftlichen Absatzfonds und Holzabsatzfonds erfüllt die Abgabe zum Deutschen Weinfonds nach Überzeugung des Gerichts die besonderen Anforderungen an eine verfassungskonforme Sonderabgabe. Sie wird von einer homogenen Gruppe erhoben. Diese Gruppe trifft auch eine Finanzierungsverantwortung für die Sonderabgabe. Hierzu erklärt das Gericht: „Im Unterschied zu...