Aufgrund dieses räumlichen Bezugs wird das bestehende Eingrenzungsgebiet im Einvernehmen und unter fachlicher Absprache mit der für Pflanzenschutzquarantänefragen zuständigen Bundesbehörde, dem Julius Kühn-Institut, auf den Landkreis Rastatt, einschließlich des Stadtkreises Baden-Baden, ausgeweitet. Der Käfer kommt weit verstreut und großflächig in der Region vor. Daher muss die weitere Verbreitung durch Einführung einer obligatorischen Fruchtfolge im Eingrenzungsgebiet verhindert werden. Ferner wird ein verstärktes Monitoring durchgeführt. Das Landratsamt Rastatt wird die erforderlichen Maßnahmen durch eine Allgemeinverfügung regeln. Bei erhöhten Käferfängen können überbetriebliche chemische Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich werden,...