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Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien ab 2012 genehmigungsfrei

Ab dem 1. Januar 2012 können Landwirte, Forstwirte und Gärtner in Deutschland Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien ohne Arbeitgenehmigung bis zu 6 Monaten im Kalenderjahr beschäftigen. Darauf weisen der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Gesamtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) hin, die einen entsprechenden Kabinettsbeschluss vom 7. Dezember 2011 ausdrücklich begrüßen.
Veröffentlicht am
DBV-Präsident Gerd Sonnleitner und GLFA-Präsident Martin Empl sehen ihre gemeinsamen Aktivitäten durch diese Entscheidung bestätigt und danken den Bundesministerinnen Ilse Aigner und Dr. Ursula von der Leyen sowie Kanzleramtsminister Dr. Ronald Pofalla für ihren Einsatz . Mit der pragmatischen Entscheidung wurde der Entwicklung in der Praxis Rechnung getragen, Bürokratie abgebaut und Flexibilität geschaffen, so Sonnleitner und Empl. Beide Präsidenten sehen sich damit für ihren intensiven Einsatz in den letzten Monaten für Landwirte, Forstwirte, Winzer, Gärtner und Unternehmer mit Sonderkulturen belohnt. Die Verbände teilen weiter mit, dass Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien für eine Saisonbeschäftigung nach § 18 der...
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