Gerade Geflügelhaltern drohe ein unnötiger und unverhältnismäßiger Aufwand. Denn für die Berechnung des Durchschnittsbestandes sollen neben der halbjährlichen Bestandsmeldung auch datumsgenau alle Zu- und Abgänge (einschließlich der Tierverluste!) in die HIT-Datenbank gemeldet werden. Der Berufsstand fordert eine vollständige Anerkennung des QS-Antibiotikamoni-torings mit entsprechendem Datentransfer in die staatliche Datenbank nach Freigabe durch den Landwirt. Unterschiedliche oder gar doppelte Dateneingaben machten keinen Sinn. Heute wird der Bundesrat die im Rahmen des Arzneimittelgesetzes vorgesehenen Tierzahl-Untergrenzen beschließen, ab der Betriebe dann die Antibiotikameldungen vornehmen müssen. Für die Geflügelhaltung war...