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Details noch unklar

Erstmals ab 1. Juli 2014 müssen Hähnchen- und Putenmäster alle sechs Monate der zuständigen Veterinärbehörde den Antibiotikaeinsatz melden. Derzeit besteht nach wie vor jedoch noch keine endgültige Klarheit über die Umsetzbarkeit in der Praxis.

Veröffentlicht am
Gerade Geflügelhaltern drohe ein unnötiger und unverhältnismäßiger Aufwand. Denn für die Berechnung des Durchschnittsbestandes sollen neben der halbjährlichen Bestandsmeldung auch datumsgenau alle Zu- und Abgänge (einschließlich der Tierverluste!) in die HIT-Datenbank gemeldet werden. Der Berufsstand fordert eine vollständige Anerkennung des QS-Antibiotikamoni-torings mit entsprechendem Datentransfer in die staatliche Datenbank nach Freigabe durch den Landwirt. Unterschiedliche oder gar doppelte Dateneingaben machten keinen Sinn. Heute wird der Bundesrat die im Rahmen des Arzneimittelgesetzes vorgesehenen Tierzahl-Untergrenzen beschließen, ab der Betriebe dann die Antibiotikameldungen vornehmen müssen. Für die Geflügelhaltung war...
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