Grafische Erfassung kommt
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Zäsur bei der Art der Antragstellung
Für die fehlerfreie Erstellung des Gemeinsamen Antrags 2016 ist ein zeitlicher Mehraufwand unumgänglich. Die Fachberater des Landesbauernverbands (LBV) bieten dafür Hilfestellung an.
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Mit der Umsetzung der Agrarreform im Jahr 2015 und den damit verbundenen zusätzlichen Anforderungen von Greening-Auflagen über die Neuzuteilung der Zahlungsansprüche bis hin zur neuen Ausgestaltung wichtiger Landesprogramme (FAKT, Ausgleichszulage benachteiligter Gebiete) ist der bürokratische Aufwand für die Antragstellung wie befürchtet weiter gestiegen. Die genannten Punkte erfordern zum Teil eine qualifizierte Beratung. Nachdem die elektronische Antragstellung mit FIONA im Jahr 2015 verpflichtend wurde und sich der Bearbeitungsaufwand aufgrund gestiegener Anforderungen an eine detailliertere Beantragung einzelner Maßnahmen weiter erhöht hat, wird es im Jahr 2016 zu einer Zäsur bei der Art der Antragstellung kommen. Mit der Umstellung...
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