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Nachbauerklärungen nicht vergessen

Frist bis 30. Juni einhalten

Veröffentlicht am
Foto: agrar-press
In den nächsten Tagen erhalten Landwirte per Post die Unterlagen zur Nachbauerklärung. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) Landwirte um ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2015/Frühjahr 2016. Angaben zur Erklärung des Nachbaus können grundsätzlich bis zum 30. Juni 2016 per Post oder im Internet unter www.stv-bonn.de eingereicht werden. Alternativ kann die Nachbaugebühr auch eigenständig ermittelt und beglichen werden. In diesem Fall gilt ebenfalls die Frist 30. Juni 2016. Orientierung gibt der Nachbauratgeber, der neben der Vertragssortenliste wichtige und umfassende Info für den Umgang mit Saat- und Pflanzgut und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Nachbaus enthält. Die STV...
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