Bei Verstößen drohen Bußgelder
Spritzen-TÜV jetzt dreijährig
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Ab Juli 2016 gilt für Pflanzenschutzgeräte die neue TÜV-Frist von drei Jahren. Das heißt, alle Geräte, die letztmals vor Inkrafttreten der derzeit gültigen Pflanzenschutz-Geräteverordnung im Juli 2013 geprüft wurden, müssen noch im ersten Halbjahr 2016 zur erneuten Kontrolle. Wegen der Umstellung der TÜV-Frist von zwei auf drei Jahre gilt derzeit noch eine Übergangsfrist. Pflanzenschutzgeräte mit einer gelben Plakette (bis Ende des ersten Halbjahres 2015) dürfen noch bis 30. Juni 2016 eingesetzt werden. Die Prüfpflicht ist unbedingt einzuhalten. Wer ohne gültige Plakette Pflanzenschutzmittel ausbringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Doch nicht nur das: Ein Verstoß kann über Cross-Compliance zu...
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