Gemeinschaftsaufgabe
Agrarbezug bleibt
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Bei der Novelle des GAK-Gesetzes geht die Bundesregierung den Angaben zufolge von einem erweiterten Agrar- und Infrastrukturbegriff aus. Der Verbesserung der Agrarstruktur dienten auch Maßnahmen der ländlichen Entwicklung, die für die Aufrechterhaltung leistungsfähiger ländlicher Gebiete und das dörfliche Leben bedeutsam seien. Welche Maßnahmen im Einzelnen infolge der Gesetzesänderung neu in den Rahmenplan aufgenommen werden sollten, werde auf Fachebene mit den Ländern beraten. Ausdrücklich weist die Bundesregierung darauf hin, dass aktuell laufende Länderprogramme durch die Erweiterung nicht eingeschränkt würden. Vielmehr würden die Länder durch das erweiterte GAK-Förderangebot bei der Umsetzung ihrer Programme unterstützt.
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