Neues Urteil zum Rückwartsfahren
Wenn es beim Parken kracht
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Parkplatzunfälle gehören zu den häufigsten Unfallursachen. Und meist gibt es dann Streit, wer die Karambolage verursacht hat. Insbesondere, wenn beide Parteien rückwärts ausgeparkt haben. Die Schuldfrage lässt sich dann oftmals nur vor Gericht klären. Bisher war es gängige Rechtsprechung, die Schuld bei beiden Parteien zu sehen. Nach Auskunft des Versicherungsunternehmens Huk-Coburg galt der Anscheinsbeweis. Soll heißen, dass das Rückwärtsausparken nach Auffassung der Richter immer nach einem typischen Schema verläuft. Rechtlich gesehen erlaubt das die Schlussfolgerung, dass jede der beiden Parteien gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verstoßen hat. Der Bundesgerichtshof vertritt nun in Entscheidungen (AZ, VI ZR 6/15; AZ VI...
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