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Stallpflicht für fünf Landkreise angeordnet

Vogelgrippe breitet sich aus

Die Vogelgrippe breitet sich unter den Wildvögeln immer mehr aus. Allein um den badenwürttembergischen Teil des Bodensees sind mittlerweile (Stand Mittwoch, 16. November) über 200 Wildvögel verendet. Bei rund 140 Tieren haben Untersuchungen den hochansteckenden Virustyp H5N8 bestätigt. Stallpflicht für Geflügel wurde bislang in den Landkreisen Konstanz, Bodenseekreis, Ravensburg, Biberach und Sigmaringen angeordnet.
Veröffentlicht am
Nach Angaben des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist bislang in Baden-Württemberg, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, bei Nutzgeflügel noch kein Fall von Vogelgrippe bekannt. Dennoch ist mit der Anordnung einer Stallpflicht in weiteren Landkreisen zu rechnen. Auch eine landesweite oder bundesweite Aufstallpflicht ist möglich. Vorsichtsmaßnahmen werden in Baden-Württemberg auch entlang des Rheinufers getroffen. Vermutlich ist das Vogelgrippe-Virus mit Zugvögeln aus Russland nach Europa gelangt. „Wir setzen alles daran, ein Übergreifen des hochpathogenen Vogelgrippevirus H5N8 auf einen Haus- oder Nutztiergeflügelbestand zu vermeiden. Deshalb haben wir risikoorientiert alle notwendigen Maßnahmen ergriffen. Diese...
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