Neue Regeln seit 2017
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Als Rentner weiterarbeiten
Zum 1. Januar 2017 ist das Flexirentengesetz in Kraft getreten. Es soll älteren Arbeitnehmern ermöglichen, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand individueller und flexibler zu gestalten. Wie das gelingen soll und was die Arbeitgeber der Rentner zu beachten haben, erklärt Nicole Spieß, Sozialreferentin des LBV.
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Das neue Gesetz sieht zum einen eine Lockerung der Hinzuverdienstregelungen bei Rentenbeziehern der Deutschen Rentenversicherung (nicht Alterskasse) vor, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Die Regelaltersgrenze lag 2011 bei 65 Jahren und wird seitdem schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Personen, die 2017 das 65. Lebensjahr vollenden, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und sechs Monaten. Wer bereits zuvor eine Erwerbsminderungsrente oder eine vorzeitige Altersrente bezieht, darf aktuell nur 450 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne Renteneinbußen zu erleiden. Dabei ist ein zweimaliges Überschreiten um das Doppelte rentenunschädlich. Doch wer auch nur geringfügig mehr verdient, wird mit deutlichen...
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