Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Schweinefleisch
Korrekturen künftig möglich
EU-Agrarkommissar Phil Hogan hat weitere Vereinfachungen bei Antragstellungen für Direktzahlungen angekündigt. Im Rahmen des Agrarrats Anfang der Woche in Brüssel teilte er mit, dass die Verwaltungen die Anträge für Betriebsprämien einem Schnellcheck unterwerfen und Landwirte auf Fehler hinweisen sollen. Bis zu 35 Tage nach dem finalen Abgabedatum können Änderungen vorgenommen werden, um Sanktionen zu vermeiden.
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Der gleiche Zeitraum gilt für Greening-Anpassungen, die ein Betriebsleiter wegen kurzfristig geänderter Anbauentscheidungen durchführen möchte. Außerdem sollen die Behörden in bestimmten Bereichen weniger Kontrollen durchführen, wenn sich die Unregelmäßigkeiten in den vorangegangen Jahren in Grenzen hielten. Dazu muss ein Mitgliedstaat dafür sorgen, dass die Fehlerquote drei Jahre lang weniger als zwei Prozent beträgt. Auch muss das satellitengestützte System zur Flächenerkennung (LPIS) auf dem neuesten Stand gehalten werden. Dann ist die Kommission bereit, die notwendige Stichprobengröße für Kontrollen vor Ort von fünf auf ein Prozent der Betriebe zu senken. Gruppenanträge möglich In der ländlichen Entwicklung sollen Landwirte die...
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