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Arbeitsverhältnisse aus sozial- versicherungsrechtlicher Sicht

Mindestlohn für mitarbeitende Angehörige

Der Ehepartner und die Kinder arbeiten im Betrieb mit. Doch wann ist diese Mitarbeit noch eine familienmäßige Mithilfe und wann ist der mitarbeitende Angehörige als echter Angestellter zu sehen?
Veröffentlicht am
Indizienkatalog zur Einstufung des Arbeitsverhältnisses
Indizienkatalog zur Einstufung des Arbeitsverhältnisses
Der Grat zwischen dem Status als mitarbeitenden Familienangehörigen (MiFa) und dem eines Arbeitnehmers ist schmal. Dennoch ist es wichtig, eine Feststellung zu treffen. Denn zum einen haben Arbeitnehmer seit 1. Januar 2015 Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns (in der Landwirtschaft 7,40 Euro pro Stunde). Zum anderen sind Arbeitnehmer versicherungs- und beitragspflichtig in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Doch wann ist ein mitarbeitender Angehöriger nun ein echter Arbeitnehmer? Beispiel: Für Jan L. stand schon immer fest: Er wird einmal den Hof seiner Eltern übernehmen. Seit Besuch der Fachschule arbeitet er voll im Betrieb seiner Eltern mit und plant mit diesen eine GbR-Gründung in drei Jahren. Für seine Mitarbeit...
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