Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Auswirkungen untersucht auf Ackerbau und Imkerei

Was hat¿s gebracht?

Die EU-Kommission hat 2013 zum Schutz der Bienen und anderer Bestäuber drei Insektizid-Wirkstoffe aus der Gruppe der Neonikotinoide für zwei Jahre vom Markt genommen. Seither kann Raps-Saatgut nicht mehr mit der bewährten Beizung ausgesät werden. Die Erfahrungen aus Landwirtschaft und Bienenhaltung beleuchtete ein Presseseminar des Industrieverbandes Agrar (IVA) und der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP).
Veröffentlicht am
Trotz Neonikotinoid-Verbot hat sich die Bienensterblichkeit im vergangenen Winter nicht vermindert, sondern erhöht.
Trotz Neonikotinoid-Verbot hat sich die Bienensterblichkeit im vergangenen Winter nicht vermindert, sondern erhöht.
Von Anfang an war bezweifelt worden, ob mit dem Moratorium tatsächlich ein wirksamer Beitrag zum Bienenschutz geleistet wird. Die Landwirtschaft dagegen befürchtete Ernteverluste, da sie verschiedene Schädlinge nicht mehr wirksam bekämpfen kann. Das Verbot von Neonikotinoiden als Beizmittel für Rapssaat stößt unter den Praktikern weiter auf Unverständnis. Befürchtet werden negative Effekte für eine nachhaltige Landwirtschaft. Im Rahmen des Presseseminars Ende September in Berlin berichtete der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Wariner Pflanzenbau e.G., Daniel Bohl, von einem erheblich höheren Einsatz an Insektiziden als Folge des Neonikotinoidverbots. Für die Umwelt sei das aus fachlich landwirtschaftlicher Sicht kein Vorteil. Ein...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.