Zwischenfruchttag in Eppingen-Adelshofen
Welche Zwischenfrüchte vor Rüben passen
Politische Vorgaben im Rahmen von Greening oder FAKT erfordern Maßnahmen im Hinblick auf eine nachhaltige Pflanzenproduktion. Es scheint eine Vielzahl Möglichkeiten zu geben. Aber wie sind diese Vorgaben in der Praxis umzusetzen? Darum ging es bei der Veranstaltung des Verbands baden-württembergischer Zuckerrübenanbauer (VbwZ), der Arbeitsgemeinschaft Zuckerrübe (ARGE) und Südzucker.
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Es ist schon ein erheblicher Aufwand, bei der Umsetzung der Vorgaben in die Praxis alles richtig zu machen", stellte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Versuchswesen und Beratung im Zuckerrübenanbau (ARGE), Rupert Bach, bei seiner Begrüßung auf dem Südzuckerbetrieb Dammhof fest. Ernst Reisch vom Landwirtschaftsamt Heilbronn umriss den rechtlichen Rahmen von Greening und FAKT. Laut einer der Greening-Vorgaben müsse eine Zwischenfrucht, die als Ökologische Vorrangfläche gewertet werde, zwischen dem 16. Juli und dem 1. Oktober angesät werden. Das Ausbringen von chemischem Pflanzenschutz und mineralischem Dünger sei tabu. Außerdem gelte es, ein Artengemisch aus mindestens zwei Bestandteilen auszubringen, von denen kein Samenanteil...
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