Nachgefragt bei ...
Zwischenfrüchte in neuem Licht
Klaus Mastel ist Leiter der Abteilung Pflanzenbau und produktionsbezogener Umweltschutz am Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ).
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BWagrar: Der Anbau von Zwischenfrüchten (ZWF) kann entweder als Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) anerkannt oder über FAKT gefördert werden. Jedoch stellen Greening und FAKT neue Herausforderungen an den Zwischenfruchtbau – welche sind dies? Mastel: Durch die Förderung dürfte der Zwischenfruchtanbau in diesem Herbst im Vergleich zum Vorjahr um fast zwei Drittel oder rund 64.000 Hektar angestiegen sein. Bei Anerkennung des Zwischenfruchtanbaus als ÖVF sind bei Stoppelsaat Mischungen mit mindestens zwei Arten oder Untersaaten und bei den FAKT-Maßnahmen Begrünungsmischungen (E 1.2) und Winterbegrünung (F1) Mischungen mit mindestens fünf Arten auszusäen. Bisher wurde sehr häufig Senf in Reinsaat gedrillt. Darüberhinaus sind frühe Aussaattermine...
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