Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Vom Kartellamt untersagt – Land will klagen

Gegen Rundholzvermarktung

Das Bundeskartellamt hat die gebündelte Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg mit einer Übergangsfrist untersagt. Forstminister Alexander Bonde hat die Entscheidung kritisiert und angekündigt, umgehend Rechtsmittel einzulegen.
Veröffentlicht am
Bislang vertreibt das Land über den Landesbetrieb ForstBW nicht nur Holz aus dem Staatswald, sondern auch das Holz von Kommunal- und Privatwäldern. Aus Sicht der Bonner Wettbewerbshüter verstoßen die Vereinbarungen zur gemeinsamen Vermarktung von Nadelstammholz zwischen dem Land und dem Privat- und Körperschaftswald gegen deutsches wie europäisches Kartellrecht. Von dem Verbot freigestellt sind der Behörde zufolge Vereinbarungen für Waldflächen unter 100 Hektar. Für die anderen Waldbesitzer darf das Land kein Holz mehr verkaufen und fakturieren. Auch vermarktungsnahe Dienstleistungen wie Holzauszeichnung, Ernte, Holzaufnahme oder Holzlistendruck dürfen nicht mehr übernommen werden. Die Untersagungswirkung der Entscheidung gilt für die...
Weiterlesen mit unserem...

BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
34,99 EUR / 3 Monate

BWagrar Schwäbischer Bauer Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
34,99 EUR / 3 Monate
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.