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Vom Kartellamt untersagt – Land will klagen

Gegen Rundholzvermarktung

Das Bundeskartellamt hat die gebündelte Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg mit einer Übergangsfrist untersagt. Forstminister Alexander Bonde hat die Entscheidung kritisiert und angekündigt, umgehend Rechtsmittel einzulegen.
Veröffentlicht am
Bislang vertreibt das Land über den Landesbetrieb ForstBW nicht nur Holz aus dem Staatswald, sondern auch das Holz von Kommunal- und Privatwäldern. Aus Sicht der Bonner Wettbewerbshüter verstoßen die Vereinbarungen zur gemeinsamen Vermarktung von Nadelstammholz zwischen dem Land und dem Privat- und Körperschaftswald gegen deutsches wie europäisches Kartellrecht. Von dem Verbot freigestellt sind der Behörde zufolge Vereinbarungen für Waldflächen unter 100 Hektar. Für die anderen Waldbesitzer darf das Land kein Holz mehr verkaufen und fakturieren. Auch vermarktungsnahe Dienstleistungen wie Holzauszeichnung, Ernte, Holzaufnahme oder Holzlistendruck dürfen nicht mehr übernommen werden. Die Untersagungswirkung der Entscheidung gilt für die...
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