Nachgefragt bei ...
Bundeswaldgesetz geändert
Marijan Gogic ist Leiter des Forstamts Ravensburg und für insgesamt 48.000 Hektar Wald verantwortlich. Außerdem berät er den Landesbauernverband in Baden-Württemberg in allen forstlichen Fragen.
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BWagrar: Zum Jahresende 2016 wurde das Bundeswaldgesetz geändert. Vor dem Hintergrund der Rundholz-Kartellklage wird damit klargestellt, dass Dienstleistungen wie das Auszeichnen nicht dem Holzverkauf zuzurechnen und damit kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sind. Können Bauernwaldbesitzer jetzt aufatmen? Gogic: Bei der Änderung des Bundeswaldgesetzes wurde unterstellt, dass Waldbesitzer durch ihre nachhaltige Tätigkeit auch Gemeinwohlleistungen erbringen, die von öffentlichem Interesse sind. Damit seien auch die von staatlichen und privaten Forstdienstleistern der Holzvermarktung vorbereitenden Tätigkeiten, etwa die Planung und Ausführung waldbaulicher Maßnahmen, die Markierung, Ernte, Bereitstellung des Rohholzes bis einschließlich...
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