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Zugekaufte Zusatzstoffe nur in Futtermittelqualität

Auf die zulässigen Höchstgehalte achten

Wer Futtermittel selbst erzeugen will, darf nur Futter verwenden, das nach der Futtermittelhygiene-Verordnung registriert oder zugelassen ist. Worauf es für Produzenten jetzt ankommt, hat Alexandra von der Heydt vom Regierungspräsidium Freiburg hier für Sie zusammengestellt.
Veröffentlicht am
Landwirte, die Futter selbst erzeugen, müssen als Primärerzeuger registriert sein.
Landwirte, die Futter selbst erzeugen, müssen als Primärerzeuger registriert sein.Foto: Agrarfoto
Die Sicherheit von Futtermitteln – von der Gewinnung bis zur Verfütterung – liegt in der Verantwortung der beteiligten Wirtschaftskreise. Ziel der Maßnahmen ist es, ein hohes Maß an Schutz für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für die Umwelt zu erreichen. Die Futtermittelhygiene-Verordnung (VO (EG) Nr. 183/2005), die seit 2006 auch für landwirtschaftliche Betriebe gilt, soll die Erzeugung und Verfütterung sicherer Futtermittel dabei gewährleisten. Diese Anforderungen an die Primärproduktion sind eine Grundvoraussetzung für die Erzeugung sicherer und qualitativ hochwertiger Lebensmittel unter Ausschöpfung des Leistungspotentials der tierischen Erzeugung. Landwirte selbst verantwortlich Landwirte, die Futtermittel erzeugen,...
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