Ministerium konkretisiert Regelungen zur Rückumwandlung
Dauergrünland schaffen und umwidmen
Das Thema „Dauergrünland" wirft in der Praxis noch viele Fragen auf. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) trägt dem Rechnung. Es hat im Einvernehmen mit dem Umweltministerium (UM) ein Schreiben zur Klarstellung an die nachgeordneten Behörden versandt.
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In dem Schreiben werden insbesondere die folgenden Punkte näher beleuchtet: Umwandlung von Dauergrünland ist genehmigungspflichtig Grundsätzlich gilt, dass Dauergrünland nur mit einer Genehmigung umgewandelt werden darf. Eine Umbruchgenehmigung kann erteilt werden, wenn das Dauergrünland im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen angelegt wurde, das Dauergrünland ab 2015 neu entstanden ist, das Dauergrünland in derselben Region im Tausch mit entsprechender Fläche neu angelegt wird, die Genehmigung im öffentlichen Interesse ist oder die Genehmigung der Vermeidung einer unzumutbaren Härte dient. Eine Umwandlungsgenehmigung kann erteilt werden, solange der ermittelte Dauergrünlandanteil in Baden-Württemberg nicht um mehr als fünf Prozent im...
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