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Urteil: Wer zahlt die neue Fahrbahndecke?

Öffentliche Aufgabe

Eine vollständige Anliegerfinanzierung einer Straßenbaumaßnahme ist unzulässig. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden.
Veröffentlicht am
Landwirte sind häufig als Grundstückseigentümer Anliegerbeiträgen zur Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen ausgesetzt. Wegen der leeren Kassen versuchen die Kommunen, die Anlieger an den Kosten zu beteiligen. Mit Urteil vom 4. März Februar 2014 (AZ: 10 LC 85/12) hat das OVG entschieden, dass die vollständige Privatfinanzierung einer Straßenbaumaßnahme durch Anlieger unzulässig ist. Im Streitfall hatte der Gemeinderat beschlossen, dass die Anlieger von bestimmten Gemeindestraßen auf eigene Kosten die Fahrbahndecken durch den Auftrag einer Deckschicht von 4 bis 5 Zentimeter zu erneuern haben. Dies wurde von den Einverständniserklärungen aller Anlieger sowie der Überweisung eines „freiwilligen Reparaturbeitrags" abhängig gemacht. Der...
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