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Grünes Licht erwartet

Beihilfeempfänger im Netz

Veröffentlicht am
Die Veröffentlichung der Empfänger im Internet wird in dieser Woche zumindest teilweise besiegelt. Ohne Aussprache will der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationsgesetzes beschließen. Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach am 8. Mai hierzu grünes Licht geben. Mit dem Gesetz wird eine entsprechende EU-Verordnung eins zu eins in deutsches Recht umgesetzt. Danach müssen künftig auch wieder natürliche Personen, die EU-Beihilfen erhalten, mit Namen und Wohnort veröffentlicht werden.
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