BWagrar-Webinar als Fortbildungsveranstaltung für den Sachkundenachweis Pflanzenschutz
Fortbilden vor dem Bildschirm
Jeder, der mit Pflanzenschutzmitteln im Profibereich zu tun hat, muss den neuen Sachkundenachweis Pflanzenschutz beantragen. Parallel dazu muss er bis Ende 2015 vier Stunden Fortbildung an einer zertifizierten Veranstaltung nachweisen können. Zwei Stunden haben die Teilnehmer am BWagrar-Online-Seminar vom letzten Dienstag auf dem Konto. Fortsetzung folgt im Herbst.
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Sie nehmen gerade am bundesweit ersten zertifizierten Online-Seminar zur Fortbildung für den Sachkundenachweis Pflanzenschutz teil", verkündete Dr. Andreas Maier, Pflanzenbaureferent am Regierungspräsidium Karlsruhe und Hauptreferent des Online-Seminars, den fast 300 Zuhörern und Teilnehmern. „Damit sind wir Vorreiter in Baden-Württemberg, nachdem wir vor zwei Jahren auch die erste anerkannte Fortbildungsveranstaltung für den Sachkundenachweis organisiert haben", stellte er heraus. Weiteres Online-Seminar in der Planung Vier Stunden Fortbildung fordert der Gesetzgeber für Sachkundige im Pflanzenschutz bis zum 31. Dezember 2015. Eine Teilnahmebestätigung für zwei Stunden gibt es für die Teilnehmer, die sich am Dienstagabend für diese Zeit...
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