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Was Pferdepensionsbetriebe zu Mindestlohn und GAP wissen müssen

Mehr Durchblick im Vorschriftendschungel

An den Themen Mindestlohn und Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) kommen auch die Betriebe mit Pensionspferden nicht vorbei. Ein guter Grund für die Fachgruppe „Pferde haltende landwirtschaftliche Betriebe im Landesbauernverband", diese auf das Programm der Mitgliederversammlung vergangene Woche in Denkendorf zu setzen.
Veröffentlicht am
Koeck
Nicole Spieß lässt keinen Zweifel: Seit dem 1. Januar 2015 ist es unabdingbar, Mitarbeitern den vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Das heißt, 7,40 Euro pro Stunde (reduzierter Mindestlohn nach dem Mindest­entgelttarifvertrag Land-, Forstwirtschaft und Gartenbau). Schlupflöcher gibt es keine. Und ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz wird teuer. Es droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Damit hat der Gesetzgeber ein deutliches Zeichen gesetzt, erklärt die Sozialreferentin des Landesbauernverbandes in Denkendorf. Verstöße sollen den Betrieben richtig wehtun. Mindestlohn auch für Angehörige Wie Spieß ausführt, gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer. Also sowohl für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte als auch für...
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