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Bei hoher Therapiehäufigkeit Verpflichtung zum Gegensteuern

Antibiotikaeinsatz senken

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat erstmals bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit von Antibiotika für jede Tier- beziehungsweise Nutzungsart veröffentlicht. Sie sollen Richtschnur sein für einen zurückhaltenden Gebrauch von antibiotikahaltigen Tierarzneimitteln.
Veröffentlicht am
Mit der vor Jahresfrist in Kraft getretenen 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes sind Tierhalter ab einer bestimmten Größe verpflichtet, Daten zur Ermittlung der „betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeit" zu erheben und an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Die Ämter haben für jeden zur Meldung verpflichteten Mastbetrieb – bezogen auf die Tierarten Rind, Schwein, Pute und Huhn – die jeweilige betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit ermittelt und dem Tierhalter für den Zeitraum 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2014 mitgeteilt. Aus den von den Behörden übermittelten Einzeldaten der Betriebe wurden dann vom BVL die Kennzahlen für die jeweilige bundesweite Therapiehäufigkeit ermittelt, die letzte Woche im Bundesanzeiger...
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