Nachgefragt bei ...
Nach Bedarf düngen
Dr. Helga Pfleiderer , Referat 23 – Pflanzenproduktion, produktionsbezogener Umweltschutz im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
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BWagrar: Wie stark werden Landwirte von den neuen Regelungen betroffen sein? Tierhalter, Energielandwirte, Biobauern, Ackerbauern, Bauern mit Sonderkulturen? Pfleiderer: Nach dem aktuellen Entwurf werden Ackerbauern wohl am geringsten von der neuen Düngeverordnung des Bundes tangiert sein. Für Biobetriebe können sich durch die beabsichtigten neuen Vorgaben zu Festmist und Kompost Änderungen ergeben. Durch die künftig vorgesehenen Regelungen für hoch mit Phosphat versorgte Böden, welche aber immer noch eine Nährstoffzufuhr über dem eigentlichen Düngebedarf zulassen, können auch die Sonderkulturen tangiert sein. Insbesondere durch die genannten verlängerten Sperrfristen werden Tierhalter und Energielandwirte künftig die anfallenden...
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