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Geänderte Regeln für die Gewinn­ermittlung nach Durchschnittssätzen

Paragraf 13a in neuem Gewand

Kleinbetriebe können aufatmen: Die pauschale Gewinnermittlung nach Durchschnittswerten (Paragraf 13a-Verfahren) konnte gerettet werden. Andreas Knäuer, Geschäftsführer der Buchstelle LBV, erklärt die neuen Regeln.
Veröffentlicht am
Der Gesetzgeber hat den Bestand des Paragrafen 13a EStG bejaht.
Der Gesetzgeber hat den Bestand des Paragrafen 13a EStG bejaht.Foto: Klickerminth – Fotolia
Nachdem der Bundesrat Ende Dezember der Gesetzesänderung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2015 zugestimmt hat, ist die in diesem Gesetzeskomplex enthaltene Änderung der Paragrafen 13 und 13a Einkommensteuergesetz (EStG) am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Die Anwendungsregelung besagt, dass § 13 a EStG in der alten Fassung zum letzten Mal für das laufende Wirtschaftsjahr anzuwenden ist. Mit Beginn des nächsten Wirtschaftsjahres in der Regel ab 1. Juli 2015 gilt dann die neue Fassung. Die Änderungen in der neuen Fassung des § 13a EStG erfolgten in folgenden Bereichen: Voraussetzungen für Pauschalierung Wie bisher dürfen nur Betriebe die Gewinn­ermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a EStG durchführen, die nicht aufgrund...
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