Geänderte Regeln für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
Paragraf 13a in neuem Gewand
Kleinbetriebe können aufatmen: Die pauschale Gewinnermittlung nach Durchschnittswerten (Paragraf 13a-Verfahren) konnte gerettet werden. Andreas Knäuer, Geschäftsführer der Buchstelle LBV, erklärt die neuen Regeln.
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Nachdem der Bundesrat Ende Dezember der Gesetzesänderung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2015 zugestimmt hat, ist die in diesem Gesetzeskomplex enthaltene Änderung der Paragrafen 13 und 13a Einkommensteuergesetz (EStG) am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Die Anwendungsregelung besagt, dass § 13 a EStG in der alten Fassung zum letzten Mal für das laufende Wirtschaftsjahr anzuwenden ist. Mit Beginn des nächsten Wirtschaftsjahres in der Regel ab 1. Juli 2015 gilt dann die neue Fassung. Die Änderungen in der neuen Fassung des § 13a EStG erfolgten in folgenden Bereichen: Voraussetzungen für Pauschalierung Wie bisher dürfen nur Betriebe die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a EStG durchführen, die nicht aufgrund...
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