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Gegen Unfälle versichert

Gut geschützt im Jagdrevier

Die landwirtschaftliche Unfallversicherung tritt als Pflichtversicherung kraft Gesetzes mit der Übernahme eines Jagdreviers automatisch in Kraft – sowohl für die Eigenjagd, eine gepachtete Jagd als auch für die Jagdgenossenschaft, die die Jagd betreibt.
Veröffentlicht am
Nur der Jagdunternehmer ist bei der Ausübung der Jagd versichert, Jagdgäste müssen sich selbst versichern.
Nur der Jagdunternehmer ist bei der Ausübung der Jagd versichert, Jagdgäste müssen sich selbst versichern.Foto: SVLFG
Der Versicherungsschutz nach Sozialgesetzbuch VII erstreckt sich auf Körperschäden, die dem Versicherten selbst entstehen. Dabei kann es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten handeln. Eine eindeutige Darstellung darüber, wer bei welcher Tätigkeit im Jagdrevier unter Versicherungsschutz steht, ist nicht möglich. Entscheidungen dazu sind immer unter Beachtung der besonderen Umstände des Einzelfalles zu treffen. Die folgende Zusammenstellung soll eine Orientierung erleichtern. Versicherung für ... Jagdunternehmer (Eigenjagdinhaber, Revierpächter), den im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner, wenn er eine revierdienliche Tätigkeit ausübt. Dies gilt jedoch nicht für die Jagdausübung selbst und die ihr zuzuordnenden...
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