Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Landwirtschaftsministerium gibt Hinweise zum Bearbeiten

Die nächste Antragstellung naht

Voraussichtlich ab Anfang März (KW 10) kann der Gemeinsame Antrag (GA) gestellt werden. Seit 2015 erfolgen die Eingaben ausschließlich auf elektronischem Weg über FIONA. Sowohl die unteren Landwirtschaftsbehörden wie auch der Berufsstand und private Dienstleister unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Veröffentlicht am
Ab jetzt ist der direkte Sprung vom Flächenverzeichnis ins FIONA-GIS möglich.
Ab jetzt ist der direkte Sprung vom Flächenverzeichnis ins FIONA-GIS möglich.Foto: MLR
FIONA 2017 startet mit den im Vorjahr gezeichneten und gegebenenfalls von der Verwaltung korrigierten Schlägen. In dem einen oder anderen Fall sind Anpassungen erforderlich, zum Beispiel aufgrund von Änderungen in der Flächenausstattung und damit einhergehender Vergrößerung oder Verkleinerung von Schlägen. Bei Ackerflächen müssen, wie üblich, die Nutzcodes ergänzt werden. Angaben zu den beantragten Maßnahmen sind weiterhin im Flurstücksverzeichnis bei den jeweiligen Schlägen oder Teilschlägen einzutragen. Neu hinzugekommene Flächen sind neu zu digitalisieren. Für zwischenzeitlich abgegebene Flächen sind die entsprechenden Geometrien zu löschen. Das seit 2016 mit Einführung der grafischen Antragstellung deutlich kürzere und...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.