Landwirtschaftsministerium gibt Hinweise zum Bearbeiten
Die nächste Antragstellung naht
Voraussichtlich ab Anfang März (KW 10) kann der Gemeinsame Antrag (GA) gestellt werden. Seit 2015 erfolgen die Eingaben ausschließlich auf elektronischem Weg über FIONA. Sowohl die unteren Landwirtschaftsbehörden wie auch der Berufsstand und private Dienstleister unterstützen Sie bei der Antragstellung.
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FIONA 2017 startet mit den im Vorjahr gezeichneten und gegebenenfalls von der Verwaltung korrigierten Schlägen. In dem einen oder anderen Fall sind Anpassungen erforderlich, zum Beispiel aufgrund von Änderungen in der Flächenausstattung und damit einhergehender Vergrößerung oder Verkleinerung von Schlägen. Bei Ackerflächen müssen, wie üblich, die Nutzcodes ergänzt werden. Angaben zu den beantragten Maßnahmen sind weiterhin im Flurstücksverzeichnis bei den jeweiligen Schlägen oder Teilschlägen einzutragen. Neu hinzugekommene Flächen sind neu zu digitalisieren. Für zwischenzeitlich abgegebene Flächen sind die entsprechenden Geometrien zu löschen. Das seit 2016 mit Einführung der grafischen Antragstellung deutlich kürzere und...
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